Wir freuen uns mitteilen zu können, dass mit Beschluss der Deutschen Unesco-Kommission im März 2018, „Künstlerische Drucktechniken des Hochdrucks, Tiefdrucks, Flachdrucks, Durchdrucks und deren Mischformen“ in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden ist.